Grundlagenseminare Arbeitsrecht

Grundlagenseminare Betriebsratsschulungen Arbeitsrecht


Grundlagenseminare Arbeitsrecht. Für neue Betriebsräte sind vor allem die Grundlagenseminare zum Arbeitsrecht und zum Betriebsverfassungsrecht wichtig. Nachtrag 2020: auf der Startseite von bis-seminare.de finden Sie auch einen guten Beitrag zum Unterschied von Arbeitsrecht und BetrVG Schulungen. (Den link zum Beitrag habe ich unten hier in diesem Beitrag engefügt. Ausserdem ist die Seite zum Schulungsanspruch auf der B I S Homepage sehr informativ.  Aus den Link habe ich auch unten nachgetragen.)



Für beide Seminarreihen - Arbeitsrecht und Betriebsverfassungsrecht -  haben neugewählte Betriebsräte einen Schulungsanspruch. In diesem Beitrag bekommen Sie einen Einblick über die Inhalte der drei Betriebsrat Arbeitsrechtsseminare von BIS.

Betriebsrats-Seminar Arbeitsrecht

Was bieten die drei Seminarblöcke zum Arbeitsrecht für Betriebsratsmitglieder?   Diese drei Betriebsrat-Grundlagenseminare bieten die Basis für das Betriebsratswissen, sollten daher auch unbedingt alle besucht werden. Als Interessenvertreter der Arbeitnehmerschaft kann man auf die Grundlagenseminare nicht verzichten, wenn man sein Amt gewissenhaft ausüben will. Diese drei Seminare vermitteln erforderliche Grundkenntnisse i.S.d. § 37 Abs. 6 BetrVG; Sie haben also als neuer Betriebsrat oder als Nachrücker einen Schulungsanspruch auf Teilnahme an den drei Arbeitsrechtsseminaren.  (Nachtrag 2020:  Betriebsrat Seminar Anspruch. Da findenSie Infos, was der AG bezahlen muß, unter welchen Voraussetzungen man an einer Schulung teilnehmen darf, etc. pp. Außerdem finden Sie auf der Website Infos zum Beschluß und Antrag samt Muster.)

Arbeitsrecht Betriebsrat

Arbeitsrecht 1

Hier werden die Grundlagen geschaffen.  Man lernt die wichtigsten Gesetze kennen, die Terminologie. Die BIS Seminare sind immer praxisorientiert. So kann man bereits nach dem Betriebsrats-Grundlagenseminar Arbeitsrecht 1 viele Fragestellungen in der täglichen Betriebsratsarbeit selber klären.

Das Betriebsrat-Grundlagenseminar Arbeitsrecht 1 richtet sich an neugewählte Betriebsräte, nachgerückte Mitglieder des Betriebsrats sowie wiedergewählte Betriebsräte, die jedoch bislang wenige Kenntnisse im allgemeinen Arbeitsrecht haben.

Arbeitsrecht für den Betriebsrat ist wichtig, damit man Basiswissen für die tägliche Betriebsratsarbeit hat und um sich selbst Antworten zu erarbeiten.

Das Seminar veranschaulicht viele wichtige Themen an echten Fällen aus der Praxis! Zudem  wird auch auf die  „Denkweise“ von Arbeitgeberseite eingegangen werden. Das kann man als  Betriebsrat durchaus immer mal Vorteil der Kollegen anwenden.

  • Weitere Details zum Inhalt dieses Seminars finden Sie auf der Website von BIS  oder in den Seminarbeschreibungen hier im Blog, z.B. im Beitrag Arbeitsrecht Seminar in Dresden.  (Link 2020 aktualisiert und wg Covid-19 auch hier der Hinweis auf die Betriebsrat Onlineschulungen für Online-Schulungen)
  • Empfehlung:   im Seminarangebot 2020 finden sich auch Online Seminare zum Arbeitsrecht --- (AR1, weitere zu AR 2 und AR 3 dort auch finden).  je nachdem, wie die Corona-Schutzmaßnahmen bestehen bleiben, bietet sich Betriebsräte so die Möglichkeit, den Anspruch auf Kurse und Weiterbildung zum Arbeitsrecht wahrzunehmen.

 

 Arbeitsrecht 2

Das Seminar  "Allgemeines Arbeitsrecht Teil II"  bietet alles zu Kündigung, Aufhebungsvertrag und den Themenbereich Abfindung.

Im Überblick bietet dieses Grundlagenseminar für den Betriebsrat folgende Themenblöcke:


  • Alle Grundlagen zum Thema Kündigung: Das sind die Kündigungsarten, die Schriftform, der Zugang, wer sind Kündigungsberechtigte, was sind die Kündigungsfristen, welche Klagefristen müssen beachtet werden und alle Infos zum  Kündigungsschutzverfahren sind Bestandteil dieses Themenblocks im Betriebsrats-Grundlagenseminar Arbeitsrecht 2
  • Alles Wissen zur ordentlichen Kündigung und zum Kündigungsschutzgesetz: Anwendbarkeit, Schutzgedanke und Prognoseprinzip, verhaltensbedingte Kündigung: Pflichtverstöße und Abmahnungserfordernis, personenbedingte Kündigung: krankheitsbedingte Kündigungen und Verdachtskündigung, betriebsbedingte Kündigung: „freie“ unternehmerische Entscheidung und anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit sowie Sozialauswahl, Änderungskündigung: Vertragsinhaltsschutz 
  • Die ordentliche Kündigung und Kündigungsschutz auch außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes: insbesondere  treuwidrige und sittenwidrige Kündigungen, maßregelnde Kündigungen, Einlassungspflicht des Arbeitgebers
  • Die außerordentliche Kündigung: wichtige Gründe, die sig Bagatellkündigungen, Kündigungserklärungsfrist, ausnahmsweise nicht „fristlos“ 
  • Sonderkündigungsschutz: insbesondere für Betriebsräte und andere Arbeitnehmervertreter (§§ 15 KSchG, 103 BetrVG),  Kündigungsschutz für Schwangere und Mütter (§ 9 MuSchG), Kündigungsschutz für Arbeitnehmer in Elternzeit (§ 18 BEEG), für schwerbehinderte Menschen und ihnen gleichgestellte behinderte Menschen (85 ff. SGB IX), tarifliche und vertragliche Kündigungsverbote
  • Rechte des Betriebsrats nach § 102 BetrVG: ordnungsgemäße Anhörung vor jeder Kündigung als Wirksamkeitserfordernis, Widerspruchsrecht, sog. betriebsverfassungsrechtlicher Weiterbeschäftigungsanspruch 
  • Aufhebungsvertrag: Abgrenzung zur Kündigung und zum Abwicklungsvertrag, Vorteile und Nachteile, Schriftform, Inhalte, Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld 
  • Abfindung: Gründe für Abfindungszahlungen, Aufklärung zu weit verbreiteten Irrtümern, steuerrechtliche Behandlung von Abfindungszahlungen
Dieses Seminar wird - wann immer möglich - bei BIS mit einem Besuch des Arbeitsgerichts abgerundet.  Wie bei allen BIS Seminaren: der Praxisbezug spielt auch bei diesem Betriebsrats-Seminar eine wichtige Rolle. 

Arbeitsrecht 3

Betriebsrats-Seminar Allgemeines Arbeitsrecht Teil III:
 
In Teil 3 des Arbeitsrechtsseminars geht es zum Beispiel um Elternzeit, Teilzeitanspruch, Elternzeit und weitere Rechte von Arbeitnehmern. Einen zweiten Baustein dieses Grundlagenseminars stellen Arbeitnehmerschutzvorschriften dar. Da geht es zum Beispiel um die besonderen Arbeitnehmerrechte für Mütter und Schwangere, schwerbehinderte Menschen und ihnen gleichgestellte behinderte Menschen, Jugendliche und  Arbeitnehmer mit pflegebedürftigen Angehörigen. Die verschiedenen Situationen zu Lohnfortzahlung ohne Arbeitsleistung bilden Block 3 dieses Seminars. Weitere Themeblöcke dieses Arbeitsrechtsseminars sind z.B.Wettbewerbsverbote und Verschwiegenheitspflichten, alles rund um Tarifverträge, das Thema Betriebsübergang, Leiharbeit und was muss man als Betriebsrat / Betriebsrätin in Bezug auf das Arbeitsgericht wissen.


Recht auf Betriebsrats Grundlagenschulungen

Seminarangebote


BIS Betriebsrats Seminare bieten eine Vielzahl an Betriebsrats-Grundlagenseminaren in unterschiedlichen Städten Deutschlands an. Schauen Sie sich doch einfach mal auf der Website oder hier im BIS Betriebsrat Blog, wo die Grundlagenschulungen zum Arbeitsrecht stattfinden. 

Seminarorte sind z.B. Hamburg, München, Lübeck, Düsseldorf, Berlin, Füssen, Dresden, Timmendorfer Strand an der Ostsee und auch auf Sylt, in Erfurt, Baden-Baden, Garmisch-Partenkirchen, Wiesbaden und Leipzig.

Da ist doch bestimmt ein passender Seminarort dabei, oder?




  • Um das Seminarangebot im Überblick zu sehen, können Sie auch den Katalog von BIS anfordern



Telefon: 040 / 20 90 77 95
Email: info@bis-seminare.de


Betriebsrat Seminar Anspruch  

Welche Arbeitsrechtsseminare und andere Kurse darf man als Betriebsrat besuchen und was muß der Arbeitgeber bezahlen?  Dazu findet sich auf der Website von B I S ein guter Überblick. Denn die Kurse müssen schon gewissen Erfordernissen entsprechen.  Aber schauen Sie einfach selbt in den Überblick:  Schulungsanspruch Betriebsrat.   Da geht es natürlich viel um den § 37 abs 6 betrvg  (37 6 betrvg), um Nachrücker, Witschaftsausschuss, Ersatzmitlieder, Kostenübernahme, Hotelkosten, etc pp. 


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