Betriebsrat Grundlagenschulungen zum Arbeitsrecht: der Kurs Arbeitsrecht 1
Betriebsratsseminar: Der Einstieg in das Individualarbeitsrecht, welches Betriebsräte wissen müssen. Teil 1 der drei Grundlagenschulungen zum Arbeitsrecht für Betriebsräte. Was lernt man in diesen Betriebsratskursen? Welche sind nötig für die Betriebsratsarbeit? Kann man auch kombinierte Kurse oder Intensivschulungen buchen?
Arbeitsrecht 1 für alle, die neu im Betriebsrat sind, bzw. in der ersten Amtsperiode
Arbeitsrecht 1 ist für alle Betriebsräte der richtige Kurs, die noch neu im Amt sind, bzw. in ihrer ersten Amtsperiode.
Es empfiehlt sich meistens, als ersten Kurs für neue Betriebsräte die wichtigen Basics des Betriebsverfassungsrechts zu lernen. Aber nach dem Grundlagenkurs "Betriebsverfassungsrecht 1" kann man auch schon sinnvoll das Seminar "Arbeitsrecht 1" buchen. Denn das bietet die Grundlagen für den Teil der Betriebsratsarbeit, in dem man ganz praktisch den Kollegen Unterstützung anbieten kann.
Anspruch und welches macht für wen Sinn:
Betriebsräteseminare zum Arbeitsrecht: die Grundlagenseminare als Basis für wirklich jede und jeden, der in den BR gewählt wurde. Die Seminare und Tagungen zu BAG Urteilen, Detailfragen und Seminare zu aktuellen Entwicklungen immer dann, wenn sich die Fragestellung auf die Situation / Aufgaben des Betriebsrats im Betrieb bezieht und als beständige Weiterbildung für aktive Betriebsratsmitglieder.
Darum ist der Kurs Arbeitsrecht 1 für neue Betriebsräte sinnvoll:
Das ist natürlich ein wichtiger Teil, um sich als Betriebsrat in seinem Amt zu etablieren und den Kollegen ganz pragmatisch und unmittelbar Unterstützung anbieten zu können - und sei es auch nur, indem man mit dem erlernten Wissen zumindest begründet einschätzen kann, ob es sich lohnt, um eine arbeitsrechtliche Frage zu kämpfen, sich andere Beratung einzuholen oder gleich zu wissen, worauf zu achten ist und wo man was nachlesen oder fragen kann.
Arbeitsrechtliche Fragen selbst einschätzen können
Im ersten Kurs zum Arbeitsrecht wird man sicher noch nicht so sicher mit der Materie (aus rechtlicher Sicht) umgehen, wie man es mit etwas Erfahrung und den beiden folgenden Arbeitsrechtskursen der Arbeitsrecht-Seminarreihe für Betriebsräte sein kann. Aber man ist so gut vorbereitet, dass man die typischen Problemstellungen arbeitsrechtlicher Art im Betriebsalltag gut einschätzen und bewerten kann. Zudem weiß man, wo man die notwendigen Infos und Urteile finden kann und wann man den Kollegen an einen Arbeitsrechtsanwalt delegiert und wann man sich direkt selbst helfend gegenüber dem Arbeitgeber einsetzen kann.
Das Basis-Arbeitsrechtswissen, um "Sich nichts gefallen zu lassen"
Wenn man eine Seminar belegt, dass von erfahrenen Arbeitsrechtsanwälten geleitet wird, dann weiß man sicher bescheid über die Grundlagen: welche Gesetze spielen eine Rolle, wie sind die Regeln im Arbeitsrecht strukturiert, wo kann man was nachlesen, was sind die wichtigen Grundbegriffe und wie ist die Terminologie, die dem Arbeitgeber signalisiert, dass Sie nicht nur angelesenes Halbwissen, sondern eben Profiwissen haben. Man ist sich einfach seiner Sache sicher - denn im Seminar konnte man ja Fragen und Diskutieren, bis man es wirklich richtig verstanden hat.
Alles zur Stellenausschreibung, dem Bewerbungsgespräch, zulässigen und unzulässigen Fragen weiß man. Wichtig ist auch das Wissen über Arbeitsverträge. Was ist gültig, was unzulässig etc. Die Frage mit den Befristungen von Arbeitsverhältnissen ist in der Betriebsratsarbeit oft schon mit ganz praktischen Anwendungsfällen verbunden. Interessant wird es auch mit den Themen Sondervergütungen, Lohn, Weihnachtsgeld und vor allem den Überstunden etc. pp. Ganz typisch Betriebsratsarbeit betreffend sind auch schon die Fragen zum Weisungsrecht zu Arbeitsort, Versetzung und Arbeitsleistung. Und richtig spannend, auch gerade bei den aktuellen Urteilen und Gesetzesanpassungen (2022 / 2023) ist das Thema der Arbeitszeit, Schichten, gesetzlichen Grenzen, flexible Regelungen, Erfassung der Arbeitszeit usw.
Sie merken. dieses erste Grundlagenseminar zum Arbeitsrecht für Betriebsräte enthält schon so manches spannende Thema, welches man in seiner Betriebsratsarbeit immer wieder als Grundlage neuer Fragestellungen und Aufgaben benötigen wird.
Daher ist dieses Grundlagenseminar auch für jedes Betriebsratsmitglied notwendig im Rahmen des §37 Absatz 6 des Betriebsverfassungsgesetzes. Das bedeutet, dass nach Betriebsratsbeschluss zur Teilnahme der Arbeitgeber die Teilnahme bezahlen muss. Aber dazu finden Sie auf unserer Seminarwebsite alle notwendigen Infos.
Kompaktseminare zum Arbeitsrecht
Wer gut im lernen ist und Wissen schnell aufnehmen kann oder muss, dem / der seien die Kompaktseminare empfohlen. Statt sich das Wissen in 3 Seminarblöcken (Arbeitsrecht 1, 2 und 3) mit je 4 Seminartagen beibringen zu lassen, kann man das auch auf zwei Seminarwochen a 5 Tage konzentrieren. Da geht es dann etwas intensiver zur Sache - schneller lernen ist angesagt. Allen, die schon einen Bezug zur Sprache in Gesetzen und Urteilen haben oder die einfach schnell neue Begriffe und eine neue Denkweise erlernen können, ist dieses eine schlaue Alternative.
Die links:
Intensivkurs: Arbeitsrecht 1 und 2
- Betriebsratsschulungen
- Betriebsrat für Anfänger
- Anspruch auf Betriebsratsschulungen zum Arbeitsrecht und Weiterbildung für Betriebsräte